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Qualität als Verpflichtung
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Life Science Industries setzen neue Anwendungsstandards

Wohl kein Industriebereich setzt so hohe Qualitätsanforderungen wie die Unternehmen aus den Branchen Pharma, Chemie, Ernährung und der damit verbundenen Logistik. Die Produkte dieser Unternehmen berühren den unmittelbaren Lebensbereich des Menschen und damit seine Gesundheit, sein Wohlbefinden und seine Lebensqualität.

Neben den Richtlinien der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practices) stehen zahllose gesetzliche oder amtliche Anforderungen an – ob nun die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), das Kapitel 21 der Codes of Federal Regulations (CFR), das Lebensmittelhygienegesetz oder die EU-Verordnung 178/2002 (General Food Law). Diese Rahmenwerke stellen sämtlich die Sorgfalt des Unternehmens und seiner Mitarbeiter in den Mittelpunkt.

Diese Sorgfalt schließt auch die Auswahl von Produktionseinrichtungen und Softwaresystemen mit ein. Wir betrachten es als ein Kompliment für die eigene Qualitätsorientierung, dass zahlreiche Unternehmen der Life Sciences Industrien sich für unsere Lösungen als Träger ihrer qualitätsorientierten Geschäftsprozesse entschieden haben. Dabei haben wir uns die Qualitätsvorgaben unserer Kunden zum Maßstab für die Qualitätsziele unserer eigenen Geschäftsprozesse gemacht. Diese Sorgfalt ist in unserer Qualitäts-Charta formuliert und ist damit Verpflichtung für jeden einzelnen Mitarbeiter – und dies bei allen Aufgabengebieten:

  • bei der Entwicklung von Software-Systemen
  • bei der Umsetzung von kundenindividuellen Spezifikationen
  • beim Support und der Systemunterstützung
  • in Marketing und Vertrieb
  • bei der Auswahl von Systemkomponenten
  • bei der Mitarbeiterqualifikation
  • in der Unternehmensorganisation

>> Qualitäts-Charta der GUS Group
>> Qualitäts-Managementsystem der GUS Group
>> ISO 9001-Zertifikat der GUS Group (zum Download)


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