General Food Law ist die EU-Verordnung 178/2002 zur "Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit".
Seit Januar 2002 hat das General Food Law Gültigkeit und gilt im vollen Umfang seit 2005. Es schreibt die Chargenrückverfolgung über alle Instanzen vom Erzeuger bis zum Verbraucher vor, legt Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit und zum Qualitätsmanagement fest und verlangt Systemen für das Risikomanagement sowie der damit verbundenen Risikobewertung (Qualitätsmanagement) und der Risikokommunikation (Verbraucherinformation).
Genau hier hat GUS-OS ERP, die chargenorientierten ERP-Systeme der GUS Group, ihre Stärken. Die Lösungen optimieren nicht nur die Geschäftsabläufe und das Qualitätsmanagement im Unternehmen, sondern auch im Zusammenspiel mit Kunden und Lieferanten. Die Chargen werden über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg verwaltet. Damit erfüllen die Software-Pakete die zentralen Forderungen aus der EU-Verordnung 178/2002 (General Food Law).
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PDF zur EU VO 178/2002

